Das Gesetzesdekret 24/2023, das die in der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Ausdruck gebrachten EU-Grundsätze umsetzt, führt Kriterien für den Schutz von Personen ein, die Verstöße gegen die EU-Gesetzgebung und ihre Durchführungsbestimmungen melden, mit dem Ziel, das Aufdecken, die Gegenüberstellung und die Vorbeugung von rechtswidrigem Verhalten zum Nachteil von Organisationen und des Allgemeininteresses zu ermöglichen.
| Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Whistleblowern |
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| Organisatorischer Akt zur Meldung von Verstößen |
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| Formular für die Meldung rechtswidrigen Verhaltens |
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